Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ausgabe März 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der AIO-Solar AG und ihren Kunden. Sie bilden einen integrierenden und ergänzenden Bestandteil für alle Verträge und Regeln das Verhältnis zwischen den Kunden und der AIO-Solar AG. Sie gelten für alle Angebote, Beratungen, Verkäufe, Lieferungen, Werkleistungen und sonstigen vertraglichen Leistungen der AIO-Solar AG.
1.2 Für die Nutzung von Software gelten darüber die Lizenzbestimmungen (Software-Lizenzverträge) der jeweiligen Datenträger.
2. Angebot
2.1 Die Angebote der AIO-Solar AG sind, wenn diese nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, freibleibend. Dies gilt insbesondere auch für Angebote im Internet. Bei mündlichen Abmachungen ist die AIO-Solar AG nur bei nachträglicher schriftlicher Bestätigung via Brief, E-Mail oder Fax gebunden.
2.2 Die dem Angebot zugehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen und Eigenschaftsangaben dienen lediglich zu Informationszwecken und sind nur dann massgeblich, soweit diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der AIO-Solar AG kommt grundsätzlich durch einen Werkvertrag, Klein- und Servicearbeiten mittels Auftrag zustande.
3.2 Für Inhalt und Umfang des Vertragswerkes sind unsere schriftlichen Werkverträge inkl. Auftragsbestätigungen gültig.
3.3 Änderungen und Ergänzungen bedürfen einer
schriftlichen Bestätigung.
3.4 Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn
diese auch schriftlich bestätigt sind.
4. Leistungsangebot
4.1 Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen des Bestellvorganges von der AIO-Solar AG erhält, sind
unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen im Design, Technik sowie Irrtümer bei Beschreibungen, Abbildungen und Preisangeboten vorbehalten. Die AIO-Solar AG hält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen, respektive der Werkvertragsvereinbarungen infolge rechtlicher- oder technischen Normen, zu berücksichtigen.
4.2 Aufgrund individueller Vereinbarungen und
unterschiedlichen Anlagengrössen sind Zusatzleistungen (Unterhaltsarbeiten, Präventiv-Service, Reinigung usw.) nicht in den Produktepreisen enthalten.
4.3 Die AIO-Solar AG ist berechtigt, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
5. Preis
5.1 Sämtliche publizierte Preise verstehen sich in Schweizerfranken, exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die AIO-Solar AG behält sich das Recht vor, die Preise und Rabatte ohne vorherige Ankündigungen jederzeit anzupassen.
5.3 Zudem bleiben Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen als auch auf Angeboten und Werkverträgen/Auftragsbestätigungen dem Verkäufer vorbehalten.
5.4 Entsorgungskosten sind in den Preisen nicht inbegriffen. Eine Ausnahme bildet die vorgezogene Entsorgungsgebühr für PV- Module mit Gültigkeit ab dem 01.01.2015.
6. Zahlung
6.1 Zahlungen erfolgen grundsätzlich im Voraus. Dabei kann ein Teil der Zahlungen nach der Werksvollendung beglichen werden. Die Höhe dieser Zahlungen ist im Vertrag festgehalten.
6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen 10 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde automatisch in Verzug.
7. Lieferung
7.1 Die AIO-Solar AG setzt alles daran, dass die angegebenen und vereinbarten Lieferfristen eingehalten werden.
7.2 In Fällen höherer Gewalt, anderweitigen oder von der AIOSolar AG nicht zu vertretenden Ereignissen, verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.
7.3 Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist die AIO-Solar AG berechtigt vom Vertrag zurück zu treten, respektive die Ware in ihren Besitz zu nehmen.
7.4 Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Käufer ist ausgeschlossen.
8. Übergang von Nutzen und Gefahr
8.1 Nutzen und Gefahr gehen grundsätzlich mit dem Abladen, also dem Empfang der Ware auf der Baustelle, an den Kunden über.
8.2 Die bei der Warenannahme entstandenen oder bei Selbstabladen verursachten Schäden gehen zu Lasten des Kunden.
8.3 Bei der Annahme von Materialien sind diese immer auf Unversehrtheit zu prüfen. Defekte, schmutzige oder unsachgemäss verpackte Produkte sind nicht zu übernehmen. Es empfiehlt sich den Inhalt unter Vorbehalt der Liefermenge entgegen zu nehmen.
8.4 Die empfangene Ware muss Zwecks Diebstahlssicherung entsprechend gesichert, respektive abgeschlossen werden. Eine Haftung seitens der AIO- Solar AG ist ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der AIO-Solar AG. Diese ist berechtigt einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
10. Mängelgewährleistung und Haftung
10.1 Festgestellte Mängel am Werk sind umgehend spätestens 10 Tage nach der Feststellung an die AIO-Solar AG zu melden.
11. Rücknahme und Umtausch
11.1 Rücknahme oder Umtausch von vertragsgemäss gelieferten Produkten ist nur nach ausdrücklicher Rücksprache mit dem Verkäufer möglich.
12. Haftungsausschluss
12.1 Jede Haftung aus Verletzung des Vertrages, insbesondere wegen Verzug, falscher Beratung oder nachträglicher Unmöglichkeit, ist für direkte, indirekte Schäden oder Folgeschäden ausgeschlossen.
12.2 Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche des Vertragspartners auf Ersatz aus Schäden, die nicht an der durch die AIO-Solar AG erbrachten Leistung selber entstanden sind, wie durch unsachgemässe Anwendung oder Instruktion erfolgte Personenschäden, Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen und entgangener Gewinn, sowie von anderen mittelbaren Schäden, wie z. B. Beeinträchtigung der Unterlagen.
12.3 Insbesondere können Netzbetreiber Kunden von PVAnlagen für die Kosten von Blindstrom, Netzüberschreitungsund Verstärkungen und andere Störungen verantwortlich und somit kostenpflichtig machen. Die AIO-Solar AG kann für solche Kosten nicht belangt werden.
13. Besondere Bestimmungen für den Werkvertrag
13.1 Im Werkvertrag sind die Werkherstellung sowie die Materialien genau geregelt.
13.2 Allfällige Änderungen im Werkvertrag sind schriftlich festzuhalten.
13.3 Die Frist der Rüge gilt 2 Jahre nach SIA Norm 118. Die Werksgarantie untersteht dem EU Recht und beträgt 2 Jahre. Diese beginnt mit der Inbetriebnahme der Anlage.
13.4 Nachbesserungen der Anlage sind nach der Fertigstellung ausgeschlossen.
13.5 Allfällige festgestellte Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich spätestens innert 10 Tage mitzuteilen.
13.6 Versteckte Mängel können innert 5 Jahren gerügt werden.
13.7 Module und Teile der Unterkonstruktion sowie Dachabschlüsse können sich leicht verfärben oder ausbleichen. Für diese Farbveränderungen kann keine Garantie gewährt werden.
13.8 Ebenso sind Folgeschäden, welche durch den Werksausbau direkt oder indirekt entstanden sind, von der Werkgarantie ausgeschlossen.
14. Höhere Gewalt
14.1 Kann die AIO-Solar AG aufgrund höherer Gewalt wie z. B. Naturereignissen ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin so lange aufgeschoben, als das Ereignis der höheren Gewalt andauert.
14.2 Eine Haftung der AIO-Solar AG ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
15. Garantie
15.1 Die Garantien der Anlagekomponenten sind dem Werksvertrag oder dem Auftrag zu entnehmen und entsprechen der Hersteller-Garantie.
16. Pflichten der AIO-Solar AG
16.1 Die AIO-Solar AG erbringt Dienstleistunden im offerierten Leistungsumfang. Diese beinhalten alle angebotenen Materiallieferungen sowie Installationen, die für einen optimalen Betrieb Voraussetzung sind.
16.2 Störungen werden so schnell wie möglich behoben, sofern diese im Einflussbereich der AIO-Solar AG liegen und keine Fremdeinflüsse vorliegen, die deren Behebung verunmöglichen.
17. Rechte der AIO-Solar AG
17.1 Der AIO-Solar AG ist gestattet während der Bauzeit auf dem Gerüst eine Werbefläche anzubringen.
17.2 Die AIO-Solar AG kann jederzeit Komplett- oder Teilaufgaben, respektive Projekte, an Subunternehmer übergeben. Die Ausführungsverantwortung liegt bei der AIO-Solar AG.
18. Pflichten des Kunden
18.1 Der Kunde verpflichtet sich, das für die Installationsarbeiten notwendige Areal während den notwendigen Arbeiten aufgeräumt zur Verfügung zu stellen.
18.2 Schäden und Störungen müssen unverzüglich der AIOSolar AG gemeldet werden.
19. Datenschutz
19.1 Sämtliche Projektinformationen werden streng vertraulich behandelt.
19.2 Personenbezogene Daten des Kunden werden grundsätzlich zur Pflege der Kundenbeziehung verwendet. Diese können ausnahmsweise auch zur Bonitätsüberprüfung dienen.
19.3 Allfällig erfasste Kundendaten werden für interne Marktforschungs- und Marketingaktivitäten genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
19.4 Die AIO-Solar AG behält sich vor, Fotos der gelieferten Photovoltaikanlagen für Werbezwecke zu verwenden.
20. Inkrafttreten
20.1 Die AGB‘s treten per 01.03.2026 in Kraft und ersetzen alle früheren Versionen der AGB.
21. Gerichtsstand
21.1 Für allfällige Streitigkeiten ist der Gerichtstand am Sitz der AIO-Solar AG zuständig, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt schweizerisches Recht zu Anwendung.
22. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
22.1 Die AIO-Solar AG behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Neuversion wird rechtzeitig vor Inkrafttreten auf der Website der AIO-Solar AG (www.aio-solar.ch) veröffentlicht. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB‘s werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Geschäftsbedingungen widerspricht.
